Gemeinderatssitzung Sand in Taufers vom 12.04.2010 "Unterschutzstellung Ahr"
Grafik Ergebnis Gemeinderatssitzung
Artikel Tageszeitung Zweierlei Schutz
Artikel Dolomiten Wieviel schutz braucht die Ahr?
Das Ergebnis der Gemeinderatssitzung vom 12.04.10 bezüglich Unterschutzstellung AHR war für die Initiativ Gruppe SOS AHR mehr als enttäuschend. Der Gemeinderat von Sand in Taufers, angeführt von BGM Innerbichler hat noch kurz vor den Wahlen einen lächerlichen Landschaftsschutz, für ein Teilstück der Ahr beschlossen, der mit geringsten Mühen jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann, wie es in unserem Land laufend praktiziert wird, Beispiel Schalderer Bach. Eine Eintragung in den Wassernutzungsplan, der rechtlich eine um ein Vielfaches höhere Schutzwirkung hätte, wurde vom BGM und dem Gemeinderat eindeutig abgelehnt. Das deutet klar darauf hin, dass das Kraftwerk Ahrstufe 6 gebaut werden wird, die Frage ist nur noch wann. Aus diesem Grund wird die Demonstration vom 24.04.10 in Sand in Taufers ein Pflichttermin für alle für alle die gegen das Kraftwerk Ahrstufe 6 sind.
Vergleich Rechtsstärke: Schutz durch Landschaftsschutzplan versus Wassernutzungsplan
1. Der Landschaftsschutzplan (Naturdenkmal)
Der Landschaftsschutzplan kann in einem relativ einfachen Verfahren genehmigt und somit auch wieder abgeändert werden. Zonierungen betreffend Naturparke, Biotope und Naturdenkmäler können über die Erste Landschaftsschutzkommission eingeführt und auch wieder abgeändert werden, letztendlich entscheidet immer die Landesregierung auf Antrag der Gemeinde, und eine Abänderung ist somit ohne weiteres und jeder Zeit möglich.
2. Der Wassernutzungsplan
Muss einer gemeinsamen Begutachtung (protocollo d’intesa per valutazione congiunta) durch die Provinz Trient und die Region Venetien unterzogen werden, die jeweils Einsprüche einbringen können. Der UVP-Beirat sammelt die Einsprüche, Anmerkungen und Stellungnahmen, bewertet diese und legt wiederum einen Vorschlag der Landesregierung vor. Der Wassernutzungsplan wird dann von einem paritätischen Komitee genehmigt und schließlich mit Dekret des Präsidenten der Republik endgültig verabschiedet.
Bestes Beispiel für die Schwäche des Rechtsschutzes eines Naturdenkmals (Landschaftsschutzplan) ist der Schalderer Bach bei Brixen, dessen landschaftliche Schönheit geradezu legendär ist. Da nun in seinem Mittellauf ein E-Werk entstehen soll, hat der neue Entwurf zum Landschaftsplan der Gemeinde Vahrn diesen Bachabschnitt kurzerhand als Naturdenkmal gelöscht.
Genau diesem Risiko unterliegt auch die Ahr.
Eine Eintragung in den Wassernutzungsplan hat eine ungleich stärkere Schutzwirkung als jene in den Landschaftsschutzplan. Der derzeitig rechtskräftige Wassernutzungsplan stammt aus dem Jahre 1986. Änderungen im Landschaftsschutzplan gibt es laufend. Eine Eintragung eines Flussabschnittes in den Landschaftsplan kann daher niemals eine Alternative für den Schutz von Fließgewässern vor der hydroelektrischen Nutzung durch Eintragung in den Wassernutzungsplan sein.









